InterviewPERISKOP Nr. 129 · 15. Juni 2026
Wo Osteopathie draufsteht, muss Ausbildung drin sein
Warum die Berufsbezeichnung „Osteopath:in“ gesetzlichen Schutz braucht
Von Isabell Kawan-Kestl
Osteopathie wird in Österreich stark nachgefragt und ist längst in vielen Behandlungspfaden angekommen. Gesetzlich abgesichert ist der Beruf jedoch nicht: Die Bezeichnung „Osteopath:in“ ist derzeit nicht geschützt. Margit Halbfurter-Mandler und Erich Mayer-Fally erklären, warum das für Patientinnen und Patienten ein Risiko ist – und warum Qualität klare Ausbildungsstandards braucht.
Worum es geht
- Die Berufsbezeichnung „Osteopath:in“ ist in Österreich nicht geschützt – auch Personen mit kurzen Fortbildungen oder Wochenendseminaren dürfen sie führen.
- Die OEGO fordert die Anerkennung als eigenständigen Gesundheitsberuf mit verbindlicher, qualitätsvoller fünfjähriger Ausbildung.
- International gibt es klare Grundlagen: WHO-Benchmarks und die europäische Norm EN 16686 – in 13 europäischen Ländern ist Osteopathie bereits gesetzlich geregelt.
- Wissenschaftliche Evidenz als Basis: Überblicksstudie der Medizinischen Universität Graz (2022) und Analysen des AIHTA zu Wirksamkeit und Sicherheit.
Im Gespräch
- MMMargit Halbfurter-Mandler, MSc D.O.Präsidentin, Österreichische Gesellschaft für Osteopathie (OEGO)
- EFDr. Erich Mayer-FallyAllgemeinmediziner, Osteopath und Lehrender an der Wiener Schule für Osteopathie
Themen
- Osteopathie
- Ausbildung
- Patientensicherheit
- Gesundheitsberufe
Hintergrund: Österreichische Gesellschaft für Osteopathie (OEGO).
Diese Audioversion gibt ausgewählte Inhalte des Beitrags wieder. Den vollständigen Artikel lesen Sie in der gedruckten Ausgabe von PERISKOP.
