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Ausgabe 129
InterviewPERISKOP Nr. 129 · 15. Juni 2026

Wo Osteopathie draufsteht, muss Ausbildung drin sein

Warum die Berufsbezeichnung „Osteopath:in“ gesetzlichen Schutz braucht

Von Isabell Kawan-Kestl

Bald verfügbar

Die Audiofassung dieses Beitrags wird in Kürze ergänzt.

Osteopathie wird in Österreich stark nachgefragt und ist längst in vielen Behandlungspfaden angekommen. Gesetzlich abgesichert ist der Beruf jedoch nicht: Die Bezeichnung „Osteopath:in“ ist derzeit nicht geschützt. Margit Halbfurter-Mandler und Erich Mayer-Fally erklären, warum das für Patientinnen und Patienten ein Risiko ist – und warum Qualität klare Ausbildungsstandards braucht.

Worum es geht

  • Die Berufsbezeichnung „Osteopath:in“ ist in Österreich nicht geschützt – auch Personen mit kurzen Fortbildungen oder Wochenendseminaren dürfen sie führen.
  • Die OEGO fordert die Anerkennung als eigenständigen Gesundheitsberuf mit verbindlicher, qualitätsvoller fünfjähriger Ausbildung.
  • International gibt es klare Grundlagen: WHO-Benchmarks und die europäische Norm EN 16686 – in 13 europäischen Ländern ist Osteopathie bereits gesetzlich geregelt.
  • Wissenschaftliche Evidenz als Basis: Überblicksstudie der Medizinischen Universität Graz (2022) und Analysen des AIHTA zu Wirksamkeit und Sicherheit.

Im Gespräch

  • MMMargit Halbfurter-Mandler, MSc D.O.Präsidentin, Österreichische Gesellschaft für Osteopathie (OEGO)
  • EFDr. Erich Mayer-FallyAllgemeinmediziner, Osteopath und Lehrender an der Wiener Schule für Osteopathie

Themen

  • Osteopathie
  • Ausbildung
  • Patientensicherheit
  • Gesundheitsberufe

Hintergrund: Österreichische Gesellschaft für Osteopathie (OEGO).

Diese Audioversion gibt ausgewählte Inhalte des Beitrags wieder. Den vollständigen Artikel lesen Sie in der gedruckten Ausgabe von PERISKOP.