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Ausgabe 129
InterviewPERISKOP Nr. 129 · 15. Juni 2026

Wo Osteopathie draufsteht, muss Ausbildung drin sein

Warum die Berufsbezeichnung „Osteopath:in“ gesetzlichen Schutz braucht

Von Isabell Kawan-Kestl

Osteopathie wird in Österreich stark nachgefragt und ist längst in vielen Behandlungspfaden angekommen. Gesetzlich abgesichert ist der Beruf jedoch nicht: Die Bezeichnung „Osteopath:in“ ist derzeit nicht geschützt. Margit Halbfurter-Mandler und Erich Mayer-Fally erklären, warum das für Patientinnen und Patienten ein Risiko ist – und warum Qualität klare Ausbildungsstandards braucht.

Worum es geht

  • Die Berufsbezeichnung „Osteopath:in“ ist in Österreich nicht geschützt – auch Personen mit kurzen Fortbildungen oder Wochenendseminaren dürfen sie führen.
  • Die OEGO fordert die Anerkennung als eigenständigen Gesundheitsberuf mit verbindlicher, qualitätsvoller fünfjähriger Ausbildung.
  • International gibt es klare Grundlagen: WHO-Benchmarks und die europäische Norm EN 16686 – in 13 europäischen Ländern ist Osteopathie bereits gesetzlich geregelt.
  • Wissenschaftliche Evidenz als Basis: Überblicksstudie der Medizinischen Universität Graz (2022) und Analysen des AIHTA zu Wirksamkeit und Sicherheit.

Im Gespräch

  • MMMargit Halbfurter-Mandler, MSc D.O.Präsidentin, Österreichische Gesellschaft für Osteopathie (OEGO)
  • EFDr. Erich Mayer-FallyAllgemeinmediziner, Osteopath und Lehrender an der Wiener Schule für Osteopathie

Themen

  • Osteopathie
  • Ausbildung
  • Patientensicherheit
  • Gesundheitsberufe

Hintergrund: Österreichische Gesellschaft für Osteopathie (OEGO).

Diese Audioversion gibt ausgewählte Inhalte des Beitrags wieder. Den vollständigen Artikel lesen Sie in der gedruckten Ausgabe von PERISKOP.